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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

Allgemeine Liefer-und Geschäftsbedingungen der Firma bq_fliesen johann schwaiger ( in Folge ALG)

Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen nur zu den ALG. Durch Auftragserteilung werden sie

anerkannt. Für Vertragsveränderungen oder Ergänzungen wird ausdrücklich die Schriftform vereinbart.

Technische Auskünfte, die über die Herstellerangaben hinausgehen, bedürfen schriftlicher Bestätigung.

Grundlage bilden die uns vom Kunden gegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und

Vollständigkeit wir ausgehen. Wird der Besteller für jemanden anderen tätig, haftet er verschuldensunabhängig für

Zustandekommen und Erfüllung des Auftrages.

1.Angebote/Preise

Preise sind ohne Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer außer sie ist ausdrücklich ausgewiesen, freibleibend ab Lager. Bei Ausschreibungen und bei der Anforderung von Angeboten haftet der Kunde, dass alle nach den einschlägigen

technischen Normen erforderlichen Angaben enthalten sind.

Bei Fliesen beinhaltet die Verrechnungsmenge auch den üblichen Fugenabstand im verlegten Zustand.

Die vereinbarten Preise sind grundsätzlich für zwei Monate verbindlich. In diesem Zeitraum werden

Veränderungen der Preise nur insoweit verrechnet, als sie durch kollektivvertragliche Lohn-u.

Gehaltsänderungen oder Preiserhöhungen unserer Lieferanten verursacht werden.

2.Auftäge

2.1.          An uns vergebene Aufträge, auch solche aufgrund eines von uns erstellten Offerts, sind nur dann

für uns verbindlich, wenn wir sie entweder schriftlich bestätigen oder durch tatsächliche Auslieferung erfüllen.

2.2.          Ware, die wir nicht ständig auf Lager führen, sowie alle Uni-Fliesen, werden in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet.

2.3.          Ein Auftragsstorno, insbesondere bei Sonderbestellware, ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.

3. Lieferung 

3.1.          Ein angegebener Liefertermin ist grundsätzlich unverbindlich. Wird eine ausdrücklich als verbindliche bezeichnete

Lieferzeit überschritten, hat der Käufer nur das Recht, uns eine Nachfrist von 4 Wochen bzw. bei Sonderbestellware eine

solche von 8 Wochen zu setzen und danach vom Vertrag zurückzutreten.

3.2.          Außer für Personenschäden werden Schadenersatzforderungen des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder

wegen Vertragsrücktrittes ausgeschlossen, sofern wir oder die Person für die wir einzustehen haben, den Schaden weder

vorsätzlich, noch grob fahrlässig verschuldet haben.

3.3.          Der Kunde muss nach Verständigung die Waren sofort abholen. Wenn bei Großmengen eine Teilabnahme

vereinbart wurde, muss jede Teilmenge aus vollen Paletten bestehen, die Restmenge ist auf einmal abzunehmen.

Holt der Kunde nicht ab, sind wir berechtigt auf seine Kosten die Ware an seine Firmenanschrift bzw. Kundenanschrift

zuzustellen.

3.4.          Verpackungsmaterial wird verrechnet und nicht zurückgenommen. Europaletten müssen bezahlt werden. Bei

Rückgabe der Europaletten in einwandfreien Zustand innerhalb von 90 Tagen wird der Einsatz, vermindert um das

Entgelt für die Palettenabnützung, sowie etwaige uns entstandene Rückholkosten, vergütet.

4. Zustellung

Für gewünschte Zustellung verrechnen wir einen Frachtkostenanteil. Die mögliche und erlaubte Zufahrt mit schweren

LKW`s ist vorausgesetzt. Bei Zustellversuchen, wo nicht abgeladen werden kann, z.B. wegen ungenügender Befahrbarkeit

mit schweren LKW oder mangels Warenübernahme verrechnen wir die vollen uns entstandenen Kosten. Der Empfänger

muss unverzüglich das Fahrzeug auf seine Kosten selbst abladen. Ist Abladen durch uns vereinbart, bedeutet die Abstellen

der Ware direkt neben dem LKW. Verzögerungen gehen zu Lasten des Empfängers.

5. Toleranzen

Mengenangaben in Angeboten etc. erfolgen ohne Gewähr. Der Kunde ist verantwortlich auch Mengen, die

Von uns ermittelt wurden zu kontrollieren. Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in

Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten bleiben vorbehalten. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen,

die nicht den Preis betreffen, sondern z. B. Änderungen von Farbschattierungen, können unsererseits vorgenommen

werden.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1.          Sofern sich der Kunde auf öffentliche Äußerungen über den Vertragsgegenstand, vor allem in der

Werbung, beruft, hat er dies bei Vertragsabschluss dem Verkäufer schriftlich bekannt zu geben.

6.2.          Besondere Eigenschaften oder für die geplante Nutzung erforderliche Eigenschaften gelten – außer

bei Konsumenten iSd KSchG – nur bei schriftlicher Vereinbarung als zugesagt.

6.3.          Alle von uns in Anboten, Rechnungen, sonstigen Bestellunterlagen oder Prospekten/Katalogen genannten

technischen Daten sind unverbindlich, außer in Verbindung mit einem gültigen Prüfzeugnis des Herstellers.

 

 

 

 

 

 6.4.         Bei frostsicherer Ware gewährleisten wir lediglich Frostbeständigkeit gemäß EN-Norm 202. Wir übernehmen

keine Verantwortung für die Lagerung und Weiterverarbeitung der Waren durch den Kunden.

6.5.          Die Ware ist sofort bei Übernahme, jedenfalls vor begonnener Verlegung auf Vollständigkeit und

Richtigkeit, sowohl optisch als auch hinsichtlich der angegeben Produktbezeichnungen und Chargenziffern zu

überprüfen. Eine Mängelrüge hat sofort, jedenfalls aber vor Beginn der Verlegung, zu erfolgen. Alle anderen

Beanstandungen sind sofort nach dem Auftreten von Mängeln, spätestens aber – bei sonstigem Anspruchsverlust –

innerhalb von 3 Tagen nachweislich geltend zu machen. Außer für Personenschäden werden Schadenersatzansprüche

in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

6.6.          Beim Verkauf sowohl in unseren Verkaufsgeschäften als auch auf der Baustelle wird eine Haftung für Beratung

für Beratung auf die Auswahl des richtigen Materials nach Maßgabe der Informationen und Problemdarstellungen des

Kunden, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ungeprüft ausgehen können, eingeschränkt.

6.7.          Eine Haftung für die richtige Verarbeitung wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass wir dem Kunden

schriftliche Verarbeitungs- oder Verlegehinweise übergeben. Ebenfalls wird eine Haftung für die richtige Wartung

und Pflege ausgeschlossen.

6.8.          Als Frist gemäß § 1 (2) PHG für die Bekanntgabe des Herstellers, Importeurs oder Lieferanten werden

6 Wochen nach schriftlichem Verlangen des Kunden vereinbart.

7. Erfüllung und Gefahrenübergang

7.1.          Nutzung und Gefahr gehen mit der Übergabe oder dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe der

Waren an den Käüfer oder einen von ihm Beauftragten über.

7.2.          Bei Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle übernehmen wir keine Verantwortung für

Unversehrtheit und Vollständigkeit der Lieferung

7.3.          Bei Versand durch einen Dritten ist für den Gefahrenübergang die Übergabe an den

Frachtführer maßgeblich.

8. Umtausch und Warenrücknahme

8.1.          Wir sind nicht verpflichtet Waren umzutauschen oder zurückzunehmen. Erklären wir uns

freiwillig dazu, so gelten folgende Bedingungen:

a.     nur innerhalb 14 Tagen ab Kaufdatum,

b.     nur Lagerware ( ausgeschlossen ist daher Sonderbestellware und Abverkaufsware ),

c.     nur wenn idente Ware in gleicher Farbnuance und gleichen Kaliber bei uns noch auf Lager ist,

d.     nur original verpackte, unbeschädigte Ware in vollen Verpackungseinheiten.

8.2.          Vergütet wird der Kaufpreis abzüglich 15 % Manipulationsgebühr, abzüglich eventueller

Rückholkosten und abzüglich eines eventuellen bei der Kaufpreiszahlung abgezogenen Skontos als

Materialgutschrift.

9. Zahlung

9.1.          Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen werden unbeschadet eines

angegeben Verwendungszwecks den ältesten Forderungen einschließlich Zinsen etc. angerechnet.

9.2.          Bei Zahlungsverzug werden 8% p.a. Verzugszinsen vereinbart. Für Mahnungen verrechnen

wir € 15,-- zuzüglich Umsatz bzw. Mehrwertsteuer. Zur Betreibung oder Einbringung unserer Forderung auflaufende

gerichtliche oder außergerichtliche Kosten z.B. Kosten eines Inkasso-Institutes sind vom Kunden zu ersetzen.

9.3.          Das Recht des Kunden, seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu

verweigern wird ausgeschlossen, es sei denn, dass wir unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbringen oder

ihre Einbringung durch schlechte Vermögensverhältnisse gefährdet wäre.

9.4.          Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden – außer in Fällen der

Zahlungsunfähigkeit und bei Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit

des Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind – ist ausgeschlossen.

9.5.          Bei gerichtlicher Geltendmachung einer unserer Forderungen werden sämtliche Zahlungsziele,

Rabatte, Nachlässe und Vergütungen auch hinsichtlich aller anderen offenen Posten unwirksam.

9.6.          Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, sowie bei begründeter Sorge um die

Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen

zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern, oder ohne Setzung einer Nachfrist

vom Vertrag zurückzutreten.   

 10. Eigentumsvorbehalt

10.1.        Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung

( inklusive Zinsen und Nebenkosten ) unser Eigentum.

10.2.        Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn sie abschnittweise

bestellt, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten als einheitlicher Auftrag. Bei Zahlungsverzug,

sowie bei begründeter Sorge um Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, die unter

Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen ohne damit vom Vertrag zurückzutreten.

10.3.        Bei allen Warenrücknahmen verrechnen wir angemessene Transport- und

Manipulationskosten.

10.4.        Der Käufer tritt uns schon jetzt alle seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch

Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Ware entstehen, bis zur Erfüllung aller unserer

Ansprüche gegen ihn aus der Kaufpreisforderung und aller anderen Forderungen zahlungshalber ab

und wird den zu unseren Gunsten bestehenden Eigentumsvorbehalt gegenüber seinen Kunden

offenlegen.

11. Erüllungsort

Erfüllungsort ist Stallhofen

12. Sonstige Vertragsbestimmungen

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen persönlichen Daten von uns

Automatisationunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen.

13. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des KSchG, gelten zusätzlich oder in

Abänderung folgende Bestimmungen:

13.1.        Verrechnet werden die am Tag der Lieferung bzw. Leistungsdurchführung gültigen Preise.

Etwa zugesicherte Fixpreise gelten vorbehaltlich amtlicher Preis- und Lohnerhöhungen innerhalb der

Lieferfrist.

13.2.        Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragrücktrittes

Werden ausgeschlossen.

13.3.        Als Gewährleistungspflicht wird ein Zeitraum von 6 Monaten vereinbart. Die Beweislast dafür,

dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, liegt in jedem Fall beim Kunden. Bei

Mindersortierung oder bei Sonderposten besteht keine Gewährleistung. Voraussetzung für

Gewährleistungsansprüche ist in jedem Fall eine sofortige Warenüberprüfung, sowie schriftliche

Mängelrüge bei von außen erkennbaren Mängeln sofort am Liefer- bzw. Frachtschein, sonst innerhalb

von 2 Tagen. Im Falle der Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zuerst anzunehmen und

sachgemäß zu lagern. Die Gewährleistung erlischt bei Verlegung bzw. Einbau der Ware oder wenn

ohne unsere schriftliche Einwilligung der Käufer Änderungen oder Instandsetzung vornimmt. Bei

Gewährleistungsansprüchen haben wir das Wahlrecht, Verbesserung, Austausch der Ware oder

Preisminderung zu gewähren. Ein Anspruch des Bestellers auf Aufhebung des Vertrages wird in jedem

Fall ausgeschlossen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Besteller nicht mehr das Recht,

einen Mangel durch Einrede geltend zu machen.

13.4.        Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschdigten grobe

Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung aus dem Titel des Schadenersatzes verjährt in

6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren ab Lieferung.

Für Mangelfolgeschäden haften wir nicht.

13.5.        Der Kunde verzichtet darauf, diesen Vertrag, aus welchem Grund immer, auch nicht wegen

laesio enormis oder wegen Irrtums anzufechten.

13.6.        Der Kunde kann Gegenforderungen nur aufrechnen, die von uns anerkannt oder gerichtlich

festgestellt sind. Der Kunde darf seine Leistung unter keiner Voraussetzung zurückbehalten.

13.7.        Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.8.        Für sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird die

Zuständigkeit des für Stallhofen sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

 

                                                                                                                                             Stand Jänner 2010